Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dies ist im Wesentlichen auf den medizinischen Fortschritt und den demographischen Wandel zurückzuführen. Demgegenüber sind die den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten Jahren kaum angestiegen.
Dies führt dazu, dass Untersuchungen, die im Rahmen der Krebsfrüherkennung medizinisch sinnvoll sind, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden können.
Die Früherkennungsuntersuchung für den Mann ist von den gesetzlichen Krankenkassen vor über 30 Jahren ausgearbeitet worden und wie folgt definiert:
„ .. C. Früherkennungsmaßnahmen
bei Männern ab d. 45 Lebensjahr:
Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut beim Mann umfassen folgende Leistungen:
Klinische Untersuchungen
Gezielte Anamnese
Inspektion (Anschauen) und Palpation (Abtasten) des äußeren Genitales
Digitale Untersuchung des Rektums und Abtasten der Prostata vom After aus
Palpation regionärer Lymphknoten
Schnelltest auf occultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl mittels eines nach Abschnitt D anerkannten Schnelltests ab d. 50. Lebensjahr… „
KrebsErkRL Abschnitt 3 <Gesetze, Verordnung, Richtlinien (KV)> SBG V
Ultraschall-, Urin- und Blutuntersuchungen (auch die PSA-Bestimmung) sind keine Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. weiter
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